Kita-, & Schulbegleitung
Für wen ist das Angebot?
Unser Angebot richtet sich an Kinder in Potsdam mit seelischer, geistiger und/oder körperlicher Behinderungen mit sonderpädagogischen Förderbedarf.
Unser Ziel ist es, den Kindern ein positives Lernumfeld und eine aktive Teilhabe am pädagogischen Geschehen zu sichern und gleichzeitig die Lehrkräfte durch die Entlastung bei der individuellen Förderung zu unterstützen.

Welche Leistungen beinhaltet das Angebot?
Kitabegleitung zielt darauf ab, Kinder mit besonderem Förderbedarf in der Kindertageseinrichtung zu begleiten und zu unterstützen. Dabei werden individuelle Bedürfnisse und Fähigkeiten berücksichtigt, um eine optimale Förderung zu gewährleisten. Die Kitabegleitung kann beispielsweise die Unterstützung bei der sozialen Interaktion, der motorischen Entwicklung oder der sprachlichen Förderung umfassen.
Schulbegleitung bietet Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf eine individuelle Betreuung und Unterstützung während des Schulalltags. Die Schulbegleitung umfasst die Unterstützung bei der Bewältigung schulischer Aufgaben, bei der Kommunikation und Interaktion mit Lehrerinnen und Lehrern sowie Mitschülerinnen und Mitschülern sowie bei der Gestaltung des Schulalltags.

Einbeziehung der Beteiligten:
Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation mit allen Beteiligten unserer Klienteninnen ist für uns von großer Bedeutung. Im Erstgespräch erfragen wir die Wünsche und Erwartungen der Angehörigen an unsere Dienstleistungen und im Umgang mit der/dem Klientenin und informieren über die Möglichkeiten und Grenzen unserer Tätigkeit.
Wir arbeiten Hand in Hand mit Eltern, Erzieherin, Lehrern und Therapeuten.
Beteiligte finden leichten Zugang zu uns, entweder telefonisch, per E-Mail oder persönlich während unserer Bürozeiten. Auf Wunsch und Bedarf können regelmäßige Gesprächstermine vereinbart werden.

Wer übernimmt die Kosten?
Für die Leistungen der Eingliederungshilfe werden die Kosten üblicherweise vom Träger der Eingliederungshilfe übernommen. In Potsdam ist der Träger der Eingliederungshilfe das Landesamt für Soziales und Versorgung.